Token‑Projekte müssen Markt‑Making‑Verträge vor dem Listing prüfen
Rechtsexperten warnen, dass Token‑Emittenten häufig kritische Klauseln in Markt‑Making‑Vereinbarungen übersehen und dadurch Vermögensverluste sowie ungünstige Kaufoptionen riskieren.
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Das Wichtigste
- Token‑Darlehen und Kaufoptionsbedingungen definieren, um unbeabsichtigte Vermögensübertragungen zu vermeiden
- Messbare Liquiditätskennzahlen und Handelsplätze im Vertrag festlegen
- Umfassendes Reporting, Compliance‑Garantie und Interessenkonflikt‑Schutz einbauen
Ein neues Rechts‑Briefing aus Kelman Law’s Law and Ledger‑Reihe hebt hervor, dass Token‑Projekte häufig Markt‑Making‑Verträge unterschreiben, ohne die daraus entstehenden Pflichten vollständig zu verstehen. Die Anleitung, veröffentlicht am 8. November 2026 auf Bitcoin.com News, listet die Klauseln auf, die dieselbe Prüfung wie die headline‑Gebühren verdienen, insbesondere wenn ein Market Maker ein Token‑Darlehen und eine Option zum Kauf eines Teils der Zuteilung im Gegenzug für Liquiditätsunterstützung erhält.
Token‑Darlehen und Kaufrechte definieren
Laut dem Briefing müssen Projekte zunächst die juristischen Personen identifizieren, die die Tokens bereitstellen, die Markt‑Making‑Dienstleistungen erbringen und die Rückzahlung schulden. Der Vertrag sollte klarstellen, ob die Tokens geliehen, vollständig verkauft oder im Auftrag des Projekts gehandelt werden. Ebenso müssen Menge, Ausübungspreis, Verfallsdatum, Hinweisverfahren und Abrechnungswährung einer Kaufoption angegeben werden. Der Artikel nennt ein hypothetisches Szenario, in dem ein Market Maker ein Darlehen von einer Million Tokens mit einer Kaufoption zu 0,50 $ pro Token erhält, wodurch er bei steigendem Token‑Preis Vermögenswerte im Wert von 2 Millionen $ für 500 000 $ erwerben könnte. Projekte sollten solche Ergebnisse vor der Unterzeichnung modellieren.
„Liquidität aufrechterhalten“ in messbare Service‑Verpflichtungen übersetzen
Das Briefing warnt, dass vage Formulierungen wie „Liquidität aufrechterhalten“ Raum für Streitigkeiten lassen. Kelman Law empfiehlt, zulässige Börsen, Handelspaare, Inventarzuweisungen und konkrete Leistungskennzahlen festzulegen – maximale Kurs-Spreads, minimale Order‑Buch‑Tiefe innerhalb definierter Preis‑Bänder und den Prozentsatz der Zeit, in der qualifizierte Quotes verfügbar sein müssen. Der Vertrag sollte den Referenzpreis, Messintervalle, Datenquellen und Ausnahmen bei Börsen‑Ausfällen definieren und so ein allgemeines Versprechen in durchsetzbare Service‑Verpflichtungen verwandeln.
Detailliertes Reporting, Compliance‑Schutz und Konflikt‑Management verlangen
Ein Dashboard, das nur das aggregierte Volumen zeigt, sei unzureichend, heißt es im Bericht. Projekte sollten Reporting fordern, das Eröffnungs‑ und Schlussbestände von Tokens und Cash, Trades, Transfers, Gebühren, Rückvergütungen, Inventar an jedem Handelsplatz, ausstehende Darlehen und zulässige Hedging‑Positionen abgleicht. Reporting‑Frequenz, Format und Zugriff nach Vertragsende müssen festgelegt werden. Das Briefing betont zudem die Notwendigkeit von Compliance‑Garantie, die manipulative Trades, Wash‑Trades oder irreführende Orders verbietet – mit Verweis auf die jüngste Verurteilung des MyTrade‑Gründers wegen Marktmanipulation durch das US‑Justizministerium. Abschließend sollten Verträge materielle Konflikte offenlegen, Exklusivitätsklauseln begrenzen und vertrauliche Informationen zu Listings, Token‑Unlocks und Treasury‑Bewegungen schützen.

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