Griechenland beschließt 10 % Steuer auf Krypto‑Gewinne mit 500 € Jahresfreibetrag
Griechenland hat eine Kapitalertragssteuer von 10 % auf Krypto‑Gewinne eingeführt, wobei die ersten 500 € Jahresgewinne steuerfrei bleiben und Krypto‑Swaps von der Besteuerung ausgenommen werden.
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Das Wichtigste
- Griechenland führte eine 10 % Steuer auf Krypto‑Kapitalgewinne ein, niedriger als der zuvor diskutierte Satz von 15 %.
- Jährliche Krypto‑Gewinne bis zu 500 € sind steuerfrei, und Krypto‑zu‑Krypto‑Swaps gelten nicht als steuerpflichtige Vorgänge.
- Einkünfte aus Staking, Lending und Liquiditäts‑Provision werden mit 15 % als Zinsen besteuert, wobei das Gesetz den EU‑DAC8‑Reporting‑Anforderungen entspricht.
Am 5. November hat das griechische Parlament den ersten umfassenden Krypto‑Steuerrahmen des Landes verabschiedet, der eine 10 % Kapitalertragssteuer auf Krypto‑Gewinne vorsieht und die ersten 500 € Jahresgewinne ausnimmt. Das Gesetz, das nach einem im Oktober abgeschlossenen Konsultationsprozess entstand, klärt zudem die Behandlung von Krypto‑Swaps, Staking‑Einkommen und anderen Aktivitäten mit digitalen Assets.
Wesentliche Merkmale des neuen Krypto‑Steuergesetzes
Das Gesetz legt einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf Netto‑Gewinne aus dem Verkauf oder der Veräußerung von Krypto‑Assets fest, eine Reduktion gegenüber dem ursprünglich im Juni genannten Satz von 15 %, laut crypto.news. Gewinne bis zu 500 € pro Jahr (ca. 563 $) sind steuerfrei. Krypto‑zu‑Krypto‑Tauschgeschäfte werden von steuerpflichtigen Vorgängen ausgenommen, das heißt, das Tauschen eines Tokens gegen einen anderen löst keine Kapitalgewinnberechnung aus.
Behandlung von Staking, Lending und Unternehmens‑Mining
Erträge aus Staking, Liquiditäts‑Bereitstellung oder Lending werden als Zinsen klassifiziert und mit 15 % besteuert, wie im Konsultationspapier des Finanzministeriums dargelegt. Das Gesetz unterscheidet zwischen individuellem Mining und Unternehmens‑Mining: Einzelne Miner sind von der Kapitalertragssteuer befreit, während Unternehmens‑Mining‑Aktivitäten weiterhin steuerpflichtig bleiben.
Compliance, Reporting und EU‑Abstimmung
Der Rahmen bietet ein 12‑monatiges freiwilliges Offenlegungsfenster für vergangene Krypto‑Gewinne, sodass Steuerpflichtige frühere Transfers ohne Bußgelder oder Zinsen deklarieren können. Umsetzungshinweise zu Transparenz‑ und Prüfungsverfahren werden in den kommenden Wochen erwartet. Das Gesetz fügt sich zudem in die EU‑DAC8‑Reporting‑Regeln ein, die Krypto‑Dienstleister verpflichten, Transaktionsdaten von EU‑Residenten an nationale Steuerbehörden zu übermitteln – eine Anforderung, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat.
Ausblick
Zukünftige Entwicklungen umfassen detaillierte Leitlinien zu Prüfungsverfahren und den genauen Reporting‑Formaten nach DAC8. Beobachter werden prüfen, wie die Freibetragsgrenze und der Steuersatz das heimische Krypto‑Handelsvolumen beeinflussen, zumal die meisten griechischen Investoren derzeit ausländische Plattformen nutzen. Zudem wird die Auswirkung auf Staking‑ und DeFi‑Teilnahme klarer, sobald die 15 % Zins‑Steuerregel greift.

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